26.01.2023
Am Mittwoch, 1. Februar 2023, findet um 13.30 Uhr der jährliche Sirenentest statt.
Gemeindeverwaltung. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen für den "Allgemeinen Alarm“, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer, getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.
Nach einer Pause von drei bis fünf Minuten erfolgt eine Wiederholung des Alarms. Zeitgleich wird zusätzlich zum Sirenenalarm eine Alarmmeldung über die Informationsplattform ALERTS-WISS verbreitet. Angaben zur Plattform finden Sie auf der Internetseite http://www.alert.swiss/. Die ALERTSWISS-App kann kostenlos im Apple Store und bei Google Play heruntergeladen werden.
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.
Bei einem Ausfall der Sirenenfernsteuerung wird im Ernstfall die Feuerwehr aufgeboten, diese aktiviert dann die Sirenen von Hand direkt vor Ort. Eine Überprüfung dieser Handauslösung wird vom Kanton jedes dritte Jahr angeordnet. und wurde im Sirenentest 2020 durchgeführt. Nach 2020 besteht darum in diesem Jahr wieder die Verpflichtung die Handauslösungen der Sirenen zu überprüfen. Es wird somit in sämtlichen Gemeinden des Kantons um 13:45 Uhr erneut der „Allgemeine Alarm“ sowie nach drei bis fünf Minuten eine Wiederholung ertönen.
In Kantonen, in denen es Stauanlagen gibt, erfolgt am 1. Februar auch der Wasseralarm-Test. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es keine Stauanlagen, welche mit Sirenen für den Was-seralarm ausgerüstet sind.
Weitere Hinweise und Informationen finden Sie auch unter www.sirenentest.ch.
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