Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

16.05.2013

Um die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten, müssen Bäume und Sträucher regelmässig zurückgeschnitten werden.

 

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Gemeindeverwaltung. Jetzt ist die richtige Zeit, Ihre Sträucher, Hecken und Bäume entlang der Strasse, des Trottoirs und der Fusswege auf die gesetzlich vorgeschriebene Höhe zurückzuschneiden (§ 33 Polizeireglement). Dies bedeutet, dass der Abstand zwischen Ästen und Fahrbahn mindestens 4.50 m und zwischen Ästen und Trottoirs bzw. Fusswegen mindestens 2.50 m betragen muss. Hecken, die direkt entlang der Strassenlinie verlaufen, sind auf eine Höhe von maximal 1.20 m zurückzuschneiden. Sie haben die Gelegenheit, für das anfallende Material unseren Häckseldienst zu beanspruchen. Alle notwendigen Informationen finden Sie in der Abfallfibel, unter www.arlesheim.bl /Verwaltung/Online-Schalter oder telefonisch unter 061 706 95 55 (Gemeindeverwaltung).
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit, mit der Sie zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen beitragen.


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Gemeindeverwaltung Arlesheim
Domplatz 8
4144 Arlesheim

061 706 95 55
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Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

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Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Freitag08.00 – 14.00geschlossen

Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

Montag09.30 - 11.30
Dienstag09.30 - 11.3014.00 - 16.30
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Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

 
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