Rechtsvortritt in Tempo 30 Zonen

20.12.2012

In einer mehrteiligen Serie wollen wir Sie auf die unterschiedlichen Verkehrsänderungen im Zusammenhang mit Tempo 30 aufmerksam machen. Wir starten mit dem Rechtsvortritt.

In Tempo 30 Zonen gilt in der Regel bei einmündenden Strassen Rechtsvortritt. Die Stopp- und Kein- Vortritt –Schilder wurden mehrheitlich entfernt.
Eine Ausnahme vom Rechtsvortritt bildet die Überfahrt über ein Trottoir. Auf diesen Themenbereich werden wir zu einem späteren Zeitpunkt eingehen. Um den Rechtsvortritt hervorzuheben, wurden an zahlreichen Verzweigungen „Rechtsvortrittsmarkierungen“ angebracht. Diese Markierung sind nicht zwingend vorgeschrieben, verdeutlichen aber dem Fahrzeuglenkenden die Vorschriften. Sie wurden vor allem dort angebracht, wo die einmündenden Strassen vorher nicht vortrittsberechtigt waren. Gerade in der dunkleren Jahreszeit ist dieser Situation besonders Beachtung zu schenken.
Einmündende Strassen sind manchmal schmaler, als diejenige auf welcher Sie fahren. Dennoch haben alle Fahrzeuge, auch Velofahrerinnen auf diesen Strassen Vortritt.

Die folgenden Bilder verdeutlichen die Rechtsvortritt-Regelung. Sollten Sie dennoch Fragen haben, stehen Ihnen die Bauverwaltung und die Gemeindepolizei (Tel. 061 706 95 55) gerne zur Verfügung.

Obwohl der Gempenweg schmaler ist als der Hollenweg, gilt hier Rechtsvortritt.

Hangstrasse, Bodenweg. Hier gilt für alle 4 Zufahrten Rechtsvortritt. Die Hangstrasse ist nicht mehr vortrittsberechtigt.

 

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Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00geschlossen
Mittwochgeschlossen14.00 – 18.00
Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Freitag08.00 – 14.00geschlossen

Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

Montag09.30 - 11.30
Dienstag09.30 - 11.3014.00 - 16.30
Mittwoch 14.00 - 16.30
Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

 
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