Flüchtlingshilfe

09.11.2017

Arlesheim nimmt eine syrische Familie auf. Die Eltern mit den sechs Kindern werden im Lauf der nächsten Wochen in Arlesheim einziehen.

Gemeinderat. Der Bundesrat hat im September 2013 beschlossen, im Rahmen eines dreijährigen Pilotprojekts insgesamt 500 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufzunehmen. Das Pilotprojekt wandte sich an Opfer des Syrienkriegs, die vom UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) als Flüchtlinge anerkannt wurden. Im 2016 hat der Bundesrat beschlossen, weitere 2000 besonders verletzliche Menschen aufzunehmen, die vom UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UN-HCR) bereits als Flüchtlinge anerkannt sind.
Der Gemeinderat hat im Mai 2017 beschlossen, falls sich die Möglichkeit ergibt, eine syrische Familie aufzunehmen. Die entsprechenden Absichten wurden der kantonalen Koordinationsstelle für Asylbewerber gemeldet.
Ende Oktober wurde nun die Gemeinde informiert, dass eine achtköpfige Familie aus Syrien nach Arlesheim kommen wird. Die Eltern mit den sechs Kindern werden bis Ende November in einer gemeindeeigenen Liegenschaft einziehen. Für die Betreuung und die Unterstützung der Familie zeichnet die Sozialberatung der Gemeinde verantwortlich. Zusätzlich wird aber auch die Begleitgruppe, die 2015 und 2016 die Asylsuchenden in der ALST betreute, miteinbezogen.
Die Familie erhält eine Aufenthaltsbewilligung und soll möglichst rasch gesellschaftlich integriert werden. Die Anzahl Personen werden an die gesetzlich vorgegebene Aufnahmequote ange-rechnet und die entstehenden Kosten während der ersten fünf Jahre werden gemäss Sozialhilfegesetz von Bund und Kanton der Gemeinde zurückvergütet.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne Yvette Harder, Co-Leiterin Gesellschaft und Soziales, per E-Mail unter: yvette.harder@arlesheim.bl.ch zur Verfügung.
Der Gemeinderat freut sich, der jungen Familie durch die Aufnahme und die Unterstützung eine gute Basis für eine sichere und bessere Zukunft zu legen.


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Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

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Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

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Tel. 061 706 95 95 

 
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