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Doppelte Zustellung von Stimmrechtsausweisen

06.02.2020

Wegen einem Fehler beim Druck der Stimmrechtsausweise für die Wahlen und Abstimmungen vom 9. Februar 2020 sind einer kleinen Anzahl von Stimmberechtigten zweimal Stimmrechtsausweise zugestellt worden.

Gemeindeverwaltung. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, so melden Sie sich bitte bei den Einwohnerdiensten unter Tel. 061 706 95 55 oder einwohnerdienste@arlesheim.bl.ch. Diese werden Sie über den Umgang mit dem zweiten Stimmrechtsausweis informieren.
Selbstverständlich berechtigt die fehlerhafte Zustellung nicht zu einer doppelten Stimmabgabe. Die doppelte Stimmangabe ist gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch strafbar. Das Wahlbüro kann bei der Prüfung der Stimmrechtsausweise feststellen, ob eine Person zweimal abgestimmt hat oder nicht.
Wir entschuldigen uns bei den Betroffenen für die fehlerhafte Zustellung der Stimmrechtsausweise und ergreifen sämtliche Massnahmen, um derartige Fehler in Zukunft zu vermeiden.


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