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Unterstützung durch die Gemeinde

03.11.2016

Die Einwohnerinnen und Einwohner werden durch die kommunale Sozialbeiträge unterstützt.

Gemeindeverwaltung. Die Gemeinde Arlesheim unterstützt finanziell Einwohnerinnen und Einwohner, in folgenden Situationen:

Beiträge an die Pflege zu Hause und an den Besuch von Tages- und Nachtstätten
Haben Sie das ordentliche AHV-Alter erreicht und sind auf sehr viel tägliche Pflege und Betreuung durch Angehörige, Nachbarinnen und Nachbarn oder Freunde angewiesen? Oder sind Sie für die Pflege einer betagten Person verantwortlich?
Auf entsprechendes Begehren hin, richtet die Gemeinde Arlesheim im Sinne einer Anerkennung an die Pflegenden von betagten Personen zu Hause, Beiträge aus und/oder leistet einen Beitrag an den Besuch dieser Personen in einer Tages- und Nachtstätte. Grundlage dafür ist das Reglement über die Beiträge an die Pflege zu Hause und an den Besuch von Tages- und Nachtstätten der Gemeinde Arlesheim vom 9. April 2014.

Mietzinsbeiträge
Zur Entlastung von übermässig hohen Mietzinsbelastungen können Familien, Alleinerziehende, Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger in bescheidenen finanziellen Verhältnissen Mietzinsbei-träge geltend machen, wenn dadurch die Fürsorgeabhängigkeit vermieden werden kann.
Die Grundlagen sind im Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 18. Juni 2009 geregelt.

Beitrag an Eltern für Schullager
Familien in bescheidenen finanziellen Verhältnissen können für die Schullager ihrer Kinder (Kindergarten - Sekundarstufe II) Beiträge geltend machen. Voraussetzung für einen Beitrag ist ein aktueller Anspruch auf Prämienverbilligung bei der Krankenpflegeversicherung (KVG) sowie die Einreichung eines Gesuchformulars mit den dazu erforderlichen Unterlagen. Dieses kann direkt in den Schulen oder bei der Sozialberatung bezogen oder auf der Homepage heruntergeladen werden.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Abteilung Gesellschaft und Soziales, Domplatz 8, 4144 Arlesheim, Tel. 061 706 95 55. Informationen und Formulare finden Sie auch auf unserer Webseite.

Für die Leistungen aus Sozialversicherungen wie beispielsweise Leistungen der AHV, IV, Ergänzungsleistungen AHV, IV, Erwerbsersatzordnung, Mutterschaftsentschädigung und Krankenkassenprämienverbilligung verweisen wir gerne auf die Webseite der SVA Basel-Landschaft, www.sva-bl.ch.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Arlesheim
Domplatz 8
4144 Arlesheim

061 706 95 55
E-Mail

 
 

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Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00
Mittwoch 14.00 - 18.00
Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Freitag08.00 – 14.00

Gemeindebibliothek Arlesheim

Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

Montag09.30 - 11.30
Dienstag09.30 - 11.3014.00 - 16.30
Mittwoch 14.00 - 16.30
Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

 
 
 
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