Unterstützung von Sonnenkollektoranlagen

05.09.2013

Als Energiestadt unterstützt Arlsheim die Förderung von erneuerbaren Energien, so auch den Einsatz von Sonnenkollektoren.

Gemeindeverwaltung. Die Energiestadt Arlesheim unterstützt seit 1996 zusätzlich zum Kanton Baselland (seit 1988) den Neubau von Sonnenkollektoranlagen zur Warmwasseraufbereitung und/oder Heizungsunterstützung. Die Förderung erfolgt durch einen einmaligen finanziellen Beitrag an die Investitionskosten beitragsberechtigter Anlagen.
Der Energiestadt Arlesheim stehen jährlich rund Fr. 35'000.- an Fördermittel zur Verfügung. Davon werden jährlich rund Fr. 20'000.- für die Förderung von Solaranlagen ausbezahlt. Die Gemeinde Arlesheim führt kein eigenes Bewilligungsverfahren. Die Auszahlungsentscheide richten sich nach dem kantonalen Energiepaket (kantonales Förderprogramm). Sobald die Gemeinde vom Kanton die Kopie der Auszahlungsverfügung erhält, werden die kommunalen Förderbeiträge ausbezahlt.
Am Anfang steht also das Beitragsgesuch beim Kanton. Informationen dazu finden Sie unter www.energiepaket-bl.ch.
Der Kanton Baselland gewährt bei bestehenden Gebäuden folgende Beiträge:
Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufbereitung
• Flachkollektoren verglast CHF 1'000 + 200 CHF/m2
• Röhrenkollektoren CHF 1'000 + 250 CHF/m2
Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufbereitung mit Heizungsunterstützung
• Flachkollektoren verglast CHF 1'000 + 150 CHF/m2
• Röhrenkollektoren CHF 1'000 + 200 CHF/m2
Die Höhe des von der Gemeinde ausgerichteten Betrags entspricht in der Regel 50% des vom Kanton ausbezahlten Förderbeitrags. Der maximale Beitrag der Gemeinde pro Liegenschaft beträgt Fr. 3’000.-.

Informieren Sie sich an der Solarmesse am 14. September 2013 ab 11 Uhr in der Kuspo Münchenstein.

Wir freuen uns über Ihr Feedback

 
 

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00geschlossen
Mittwochgeschlossen14.00 – 18.00
Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Freitag08.00 – 14.00geschlossen

Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

Montag09.30 - 11.30
Dienstag09.30 - 11.3014.00 - 16.30
Mittwoch 14.00 - 16.30
Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

 
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