18.10.2018
Nutzen Sie das schöne Wetter, um nochmals Hecken und Bäume zurückzuschneiden.
Gemeindeverwaltung. Vor allem entlang der Strassen, des Trottoirs und der Fusswege darf eine gesetzlich vorgeschriebene Höhe nicht überschritten werden (§ 33 Polizeireglement). Dies bedeutet, dass der Abstand zwischen Ästen und Fahrbahn mindestens 4.50 m und zwischen Ästen und Trottoirs bzw. Fusswegen mindestens 2.50 m betragen muss. Hecken, die direkt entlang der Strassenlinie verlaufen, sind auf eine Höhe von maximal 1.20 m zurückzuschneiden. Sie haben die Gelegenheit, für das anfallende Material unseren Häckseldienst zu beanspruchen. Alle notwendigen Informationen finden Sie in der Abfallfibel oder online.
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit, mit der Sie zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen beitragen.
Gemeindeverwaltung Arlesheim
Domplatz 8
4144 Arlesheim
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Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
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Telefonisch ist die Verwaltung täglich ab 8.00 Uhr erreichbar. Bitte vereinbaren Sie vor dem Besuch der Verwaltung telefonisch einen Termin.
Tel. 061 706 95 55
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