Vergabe Steinmetzarbeiten

25.10.2018

Auf der Friedhofanlage Bromhübel entsteht ein Schmetterlingsgrab als Gedenkstätte.

Gemeinderat. Wenn Kinder noch vor ihrer Geburt sterben, bleibt bei den Betroffenen eine schmerzliche Lücke zurück. Die Eltern waren voller Freude und Erwartung auf ein gemeinsames Leben mit ihrem Kind – manchmal vielleicht auch etwas besorgt und unsicher. Sein Kind dann zu verlieren ist unbegreiflich und bedeutet für die Betroffenen schmerzlich Abschied und Trauer durchleben zu müssen.
Obwohl es für totgeborene Kinder keine Bestattungspflicht gibt, ist es Eltern oft ein besonderes Anliegen, ihr Kind in Würde zu verabschieden und an einem Ort zu beerdigen, an dem sie trauern und in Stille gedenken können. Umgangssprachlich werden diese Kinder Engelskinder oder Sternenkinder genannt, auch ist der Begriff Schmetterlingskinder bekannt.
Die Gemeinde Arlesheim hat entschieden, auf der Friedhofanlage Bromhübel für Arlesheimer EinwohnerInnen eine solche Gedenkstätte, ein Schmetterlingsgrab, einzurichten. Der Ort soll mit einer Skulptur würdig gestaltet werden. Durch eine Arbeitsgruppe, in welcher auch die Kirchen vertreten waren, wurde ein entsprechender Gestaltungswettbewerb durchgeführt.
Der Auftrag für die Ausführung der Gedenkstätte des Schmetterlingsgrabes wurde an die Firma Zemp aus Birsfelden zum Betrag von CHF 20‘000.– vergeben.

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