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Neues Reglement tritt in Kraft

03.07.2014

Das Reglement über die Beiträge an die Pflege zu Hause und an den Besuch von Tages- und Nachtstätten wurde von der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft geprüft und genehmigt.

Gemeindeverwaltung. Das an der Gemeindeversammlung vom 9. April 2014 beschlossene Reglement über die Beiträge an die Pflege zu Hause und an den Besuch von Tages- und Nachtstätten, wurde von der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft geprüft und genehmigt und tritt somit am 1. Juli 2014 in Kraft.


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