07.01.2016
Gestützt auf § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes werden die Quartierplan-Unterlagen in der Zeit vom 07. Januar 2016 bis 05. Februar 2016 öffentlich aufgelegt.
Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat, Domplatz 8, 4144 Arlesheim einzureichen.