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24.11.2016
Die Unterlagen zum Quartierplan „Zum Rauacker“ sind noch bis zum 3. Januar 2017 einsehbar.
Gemeinderat. Im Zusammenhang mit dem laufenden Mitwirkungsverfahren für den Quartierplan „Zum Rauacker“ ist von mehreren Anwohnerinnen und Anwohnern das Anliegen eingebracht worden, die Eingabefrist bis zum 03. Januar 2017 zu verlängern (ursprüngliche Eingabefrist 25. November 2016).
Obwohl solche Fristverlängerungen im Mitwirkungsverfahren nicht üblich sind, hat der Gemeinderat im Sinne einer Ausnahme beschlossen, die Eingabefrist zu verlängern. Die Fristverlängerung erfolgt mit Einverständnis der Bauherrschaft.
Die Unterlagen zur Mitwirkung bei der Quartierplanung „Zum Rauacker“ können demnach noch bis zum 03. Januar 2017 während den Schalterstunden auf der Gemeindeverwaltung Arlesheim, 1. Stock Bauverwaltung oder auf der Homepage eingesehen werden. Eingaben können bis am 03. Januar 2017 an die Bauverwaltung, z.H. des Gemeinderates, eingereicht werden.
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Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
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