Kommunale Sozialbeiträge

29.10.2015

Hier erhalten Sie nützliche Informationen zu den Beiträgen an die Pflege zu Hause und an den Besuch von Tages- und Nachtstätten sowie zu den Mietzinsbeiträgen.

Gemeindeverwaltung Arlesheim. Beiträge an die Pflege zu Hause und an den Besuch von Tages- und Nachtstätten
Haben Sie das ordentliche AHV-Alter erreicht und sind auf tägliche Pflege und Betreuung durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde angewiesen? Oder sind Sie für die Pflege einer betagten Person verantwortlich?
Auf entsprechendes Begehren hin, richtet die Gemeinde Arlesheim im Sinne einer Anerkennung an die Pflegenden von betagten Personen zu Hause Beiträge aus und/oder leistet einen Beitrag an den Besuch dieser Personen in einer Tages- und Nachtstätte. Grundlage dafür ist das Reglement über die Beiträge an die Pflege zu Hause und an den Besuch von Tages- und Nachtstätten der Gemeinde Arlesheim vom 9. April 2014.

Mietzinsbeiträge
Familien, Alleinerziehende, Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger in bescheidenen finanziellen Verhältnissen haben Anspruch auf Entlastung von übermässig hohen Mietzinsbelastungen, wenn dadurch die Fürsorgeabhängigkeit vermieden werden kann.
Die Grundlagen sind im Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 18. Juni 2009 geregelt.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Abteilung Gesellschaft und Soziales, Domplatz 8,
4144 Arlesheim, Tel. 061 706 95 55. Informationen und Formulare finden Sie auch auf unserer Homepage.
Für die übrigen Leistungen aus Sozialversicherungen, wie beispielsweise Leistungen der AHV, IV, Ergänzungsleistungen AHV/IV, Erwerbsersatzordnung, Mutterschaftsentschädigung und Krankenkassenprämienverbilligung verweisen wir gerne auf die Homepage der SVA Basel-Landschaft, www.sva-bl.ch.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Arlesheim
Domplatz 8
4144 Arlesheim

061 706 95 55
E-Mail

 
 

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Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Domplatz 8

Montag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Dienstag08.00 – 14.00geschlossen
Mittwochgeschlossen14.00 – 18.00
Donnerstag08.00 – 11.3014.00 – 16.30
Freitag08.00 – 14.00geschlossen

Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

Montag09.30 - 11.30
Dienstag09.30 - 11.3014.00 - 16.30
Mittwoch 14.00 - 16.30
Donnerstag09.30 - 11.30
Freitag09.30 - 11.30

Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95 

 
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