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23.06.2016
Sträucher, Hecken und Bäume entlang von Strassen, müssen zurückgeschnitten werden.
Gemeindeverwaltung. Aufgrund von zahlreichen Hinweisen aus der Bevölkerung, möchten wir Sie nochmals auf das Zurückschneiden von Sträuchern, Hecken und Bäumen entlang der Strassen, des Trottoirs und der Fusswege hinweisen. Die Pflanzen sind auf die gesetzlich vorgeschriebene Höhe zurückzuschneiden (§ 33 Polizeireglement). Dies bedeutet, dass der Abstand zwischen Ästen und Fahrbahn mindestens 4.50 m und zwischen Ästen und Trottoirs bzw. Fusswegen mindestens 2.50 m betragen muss. Hecken, die direkt entlang der Strassenlinie verlaufen, sind auf eine Höhe von maximal 1.20 m zurückzuschneiden. Sie haben die Gelegenheit, für das anfallende Material unseren Häckseldienst zu beanspruchen. Alle notwendigen Informationen finden Sie in der Abfallfibel oder erhalten Sie telefonisch unter 061 706 95 55 (Gemeindeverwaltung).
Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit, mit der Sie zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen beitragen.
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
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Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
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Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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