Geschäftsprüfungskommission

09.06.2016

Dies ist die Kurzfassung des GPK-Berichts für das Jahr 2015.

Die Vollversion finden Sie hier. Die Geschäftsprüfungskommission prüft die Tätigkeit der Gemeindebehörden und untersucht, ob übergeordnete gesetzliche Vorschriften, Verordnungen und Reglemente der Gemeinde eingehalten werden.
Die GPK setzte sich 2015 zusammen aus Markus Dudler, Marco Gigli (Präsident), Veronica Münger, Stephan Pfetzer, Jakob Rohrbach.

1. Einhaltung und Status der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Am 18.4.2016 hat die GPK den Status des Vollzugs der Gemeindeversammlungsbeschlüsse 2015 und ältere geprüft. Sie stellt fest, dass diese ordnungsgemäss protokolliert, in gegebener Frist eingeleitet und zeitnah umgesetzt wurden oder noch in Bearbeitung sind.

2. Wasserversorgung und Wasserqualität
Die GPK hat das Wasserversorgungsgesetz, das Wasserreglement der Gemeinde vom 24.4.1991, die Verordnung über die Wasserversorgung und –nutzung, den Schutz des Grundwassers und die Wasserqualität untersucht. In der Gemeinde Arlesheim wird sämtliches Wasser von den Grundwasserpumpwerken II und III in vier Reservoirs gefördert.
Das Versorgungsnetz ist mit den Gemeinden Dornach und Münchenstein verbunden. Die Gemeinde investiert laufend in die Erneuerung des Leitungsnetzes. Die Gemeinde ist verpflichtet, ein „Generelles Wasserversorgungsprojekt (GWP)“ zu erarbeiten. Das Konzept der Notwasserversorgung liegt vor und wurde genehmigt. Das Gebiet der Grundwasserfassung ist in drei Schutzzonen eingeteilt. Die Abwasseranlagen in den Grundwasserschutzgebieten müssen periodisch auf Dichtigkeit geprüft werden. Das Wasser-Reglement der Gemeinde wurde am 24. April 1991 in Kraft gesetzt. Bei der Prüfung vom 11.9.2014 war das Wasser an allen geprüften Orten des Netzwassers bakteriologisch in Ordnung. Am 8. Juli 2014 wurde die Probe des Laufbrunnens beim Parkplatz Hauptstrasse und Hangstrasse/Rebgasse durch das kantonale Laboratorium erhoben. Der Befund der chemischen Prüfung ist positiv.

Fazit
Das Grundwasser war (2014) sowohl bakteriologisch als auch chemisch in Ordnung. Die Gemeinde investiert regelmässig in die Erneuerung der Anlagen.
Das generelle Wasserversorgungsprojekt liegt nicht vor. Das Wasserreglement vom 24. April 1991 ist veraltet.

3. Sicherheit in den Schulhäusern
Gestützt auf den GPK Bericht 2009 wurde das Thema Sicherheit in den Schulhäusern erneut aufgegriffen. Die GPK hat die Organisation der Sicherheit, Baumassnahmen und den Umgang mit Notfallsituationen angeschaut.
An jedem Schulstandort hat es einen Sicherheitsbeauftragten sowie einen Stellvertreter. Einzig das Schulhaus G2 besitzt noch keine Stellvertretungsregelung, da dort die Sicherheitsanlage etwas komplexer ist. Die Sicherheitsbeauftragten und der Hausdienst werden intern regelmässig geschult.
Die Schulleitung führt regelmässig Übungen durch, die im System archiviert werden. Für die jährliche Grossübung werden Feuerwehr und Zivilschutz miteinbezogen. Bei Kindergärten ist es einfacher, eine Evakuation durchzuführen. Deshalb findet diese Übung dort nicht jährlich statt. Jedes Jahr wird ein anderer Kindergarten dafür bestimmt, so dass eine Rotation gewährleistet ist.
Für jedes Schulhaus liegen Handlungspläne auf. Diese werden zurzeit bearbeitet. Im Sommer 2015 wurden neue Türen eingesetzt, die neue Vorschriften nach sich ziehen.
Die Baumassnahmen, welche im GPK-Bericht vom 2009 erwähnt werden aber aufgrund des laufenden Geschäfts nicht untersucht werden konnten, wurden alle ergriffen. Ein entsprechender Bericht zur Auswertung wurde von der Schulleitung in Auftrag gegeben.

Fazit
Interne Schulungen werden regelmässig durchgeführt und dokumentiert. Die Handlungspläne für Notfälle/Krisensituationen werden regelmässig aktualisiert und die Baumassnahmen zur Gefahrenvermeidung wurden durchgeführt, der Bericht darüber ist noch ausstehend.

4. Bewirtschaftung und Lagerung der gemeindeeigenen Kunstgegenstände
2011 wurde dieses Geschäft bereits von der GPK aufgegriffen. Mit dieser Prüfung möchten wir hervorheben, was sich seither in der Kunstsammlung getan hat.
Die Sammlung besteht aus Bildern und Skulpturen bzw. Objekten. Die Anzahl der gemeindeeigenen Kunstgegenstände beläuft sich heute auf 257, drei mehr als im 2011. Es wurden keine Kunstgegenstände verkauft. Die Sammlung hat einen Versicherungswert von CHF 175'000.-, der jeweils bei Zukäufen überprüft wird.
Bei den Käufen achtet der Gemeinderat darauf, dass die Künstler einen Bezug zu Arlesheim haben. Meistens melden sich die Künstler direkt bei der Gemeinde oder man geht Hinweisen aus der Bevölkerung nach. Die Zuständigkeit dafür fällt in das Ressort Kultur.
Bis zum Jahr 2011 wurden die Kunstgegenstände in einer Kartei erfasst. Dann fand die Umstellung auf eine Excel Tabelle statt. Auf dieser Liste findet man den Standort, die Bezeichnung, den Künstlernamen und den Versicherungswert jedes Objektes. Jedem Objekt wurde eine Nummer zugeteilt, damit es im Archiv leicht gefunden wird. Das Ziel ist es, in naher Zukunft das Programm für die Archivierung des Kantons Baselland zu übernehmen.
Die Trotte kann die Auflagen der fachgerechten Lagerung nicht mehr erfüllen.
Die Archivierung der Kunstgegenstände im Keller der Gemeindeverwaltung ist klar und übersichtlich gestaltet. Durchgeführte Stichproben haben die Übereinstimmung der Liste mit dem tatsächlichen Standort ergeben.

Fazit
Seit 2011 sind drei Zukäufe getätigt worden. Die Umstellung auf die Archivierungs-Software des Kantons soll stattfinden.

5. Antennenreglement
Bei diesem Geschäft wurde die Versorgung der Gemeinde mit Telekommunikation durchleuchtet. Die gesetzliche Grundlage für den Bereich Telekommunikation bildet das Fernmeldegesetz des Bundes. Es soll eine zuverlässige und erschwingliche Grundversorgung mit Fernmeldediensten für alle Bevölkerungskreise in allen Landesteilen gewährleisten. Auf Stufe Kanton gibt es keine weiteren Gesetze und Verordnungen.
Bei der Gemeinde existiert im Bereich Telekommunikation das Antennenreglement von 1979, das mehrheitlich auf den Erhalt des Ortbildes ausgerichtet ist und somit das Verbot von Aussenantennen bei Liegenschaften und das Anbieten von Kabelfernsehen beinhaltet. Da das Antennenreglement in Bearbeitung ist, geht die GPK in diesem Bericht nicht weiter auf dessen Inhalt ein und stellt lediglich fest, dass es dem heutigen technologischen Stand nicht mehr Rechnung trägt.
Die am 14.12.1979 gegründete Gemeinschaftsantennen-Genossenschaft Arlesheim (GGA) ist für die Verteilung des Telekommunikation-Signals innerhalb der Gemeinde auf Grundlage des Antennenreglements zuständig. Gemäss Artikel 23 der Genossenschaftsstatuten hat die Einwohnergemeinde Anspruch auf eine Vertretung im Vorstand der GGA. Diese wird zurzeit durch ein Mitglied des Gemeinderats wahrgenommen. Die Statuten und das Gebührenreglement werden von der Generalversammlung der GGA genehmigt. Jeder Nutzer der GGA kann Genossenschafter werden. Voraussetzung dafür ist der Kauf eines Genossenschaftsanteils.
Das Angebot an Sendern oder Internet übernimmt die 2002 gegründete InterGGA, in der die GGA Aktionärin ist. Seit 2015 kauft die InterGGA das Internetangebot bei der Quickline AG mit Sitz in Nidau ein. Vor 2015 stellte die Improware AG aus Pratteln diese Dienste zur Verfügung.
Das heutige Konstrukt mit GGA und InterGGA ermöglicht der Gemeinde nur marginalen Einfluss auf das Angebot und auf die Anbieter im Bereich Telekommunikation. Der Einsitz des Gemeinderates in der GGA wird im üblichen Rahmen wahrgenommen, eine besondere Instruktion vom Gemeinderat an den Delegierten erfolgte wiederholt. Sollten weitere Anbieter Interesse bekunden, ein Kabelnetz in Arlesheim zu betreiben, stellt die Gemeinde die Allmend für dessen Installation kostenlos zur Verfügung. Sie ist berechtigt, dafür eine kostendeckende Bewilligungsgebühr zu verlangen.

Fazit
Der Gemeinderat handelt bei diesem Geschäft gesetzeskonform. Das Konstrukt mit GGA und InterGGA verhindert eine grosse Einflussnahme seitens Gemeinde auf das Kabelnetzangebot.



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Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

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Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

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Tel. 061 706 95 95 

 
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