09.08.2018
Die Gemeindeversammlung vom 18. April 2018 hat das neue Reglement über die Kontrolle der Öl- und Gasfeuerung genehmigt.
Gemeindeverwaltung. Dadurch wurde die Basis gelegt für die Liberalisierung der Feuerungskontrolle. Seit dem 1. Juli können Besitzerinnen und Besitzer einer messpflichtigen Heizungsanlage wählen, ob sie für die periodische Kontrolle, die alle zwei Jahre zu erfolgen hat, eine anerkannte Servicefirma aufbieten oder diese durch den Feuerungskontrolleur der Ge-meinde ausführen lassen.
Die Gebühren für die Feuerungskontrolle wurden angepasst. Sie müssen laut den gesetzlichen Vorgaben kostendeckend sein und sind in der Verordnung zum Reglement über die Kontrolle der Öl- und Gasfeuerung geregelt. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften, bei denen die Kontrolle der Heizungsanlage in der nächsten Heizperiode fällig ist, werden von der Gemeinde im August persönlich angeschrieben.
Weitere Unterlagen (Reglement, Verordnung) sowie ein Merkblatt mit den neuen kostendeckenden Gebühren finden Sie auf unserer Homepage.
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Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
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