01.06.2017
Eingaben, die im Budget pro 2018 der Einwohnergemeinde berücksichtigt werden sollen, sind bis spätestens 15. Juni 2017 schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.
Gemeinderat. Wir bitten alle Personen, Vereine und Organisationen, die ein Budgetbegehren einreichen möchten, diese Frist einzuhalten. Dem Begehren von Vereinen und Organisationen ist die letzte Jahresrechnung beizulegen. Anträge, die nach dem 15. Juni 2017 eingehen, können im Budget 2018 nicht mehr berücksichtigt werden.
Gerne machen wir Sie auch auf den Sozialfonds aufmerksam. Dieser unterstützt oder finanziert nicht gewinnorientierte Projekte, Organisationen und Dienstleistungen mit bis zu CHF 30‘000.--, welche einen sozialen Zweck erfüllen und in Arlesheim stattfinden oder einen Bezug zu Arlesheim haben. Die detaillierten Richtlinien finden Sie auf unserer Homepage.
Gemeindeverwaltung Arlesheim
Domplatz 8
4144 Arlesheim
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
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Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
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Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
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Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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