20.06.2013
Alle Budgetbegehren sind bis spätestens 30. Juni 2013 schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.
Gemeinderat. Eingaben, die im Voranschlag pro 2014 berücksichtigt werden sollen, sind bis spätestens 30. Juni 2013 schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten. Wir bitten alle Personen, Vereine und Organisationen, die ein Budgetbegehren einreichen möchten, diese Frist einzuhalten. Dem Begehren von Vereinen und Organisationen ist die letzte Jahresrechnung beizulegen. Begehren, die nach dem 30. Juni 2013 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Gemeinderat dankt im Voraus für die Einhaltung der Eingabefrist.
Gemeindeverwaltung Arlesheim
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