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11.07.2019
Im Bau- Und Strassenlinienplan müssen zwei Mutationen vorgenommen werden.
Gemeinderat. Der Bund verpflichtet die Kantone, den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) bis spätestens am 1. Januar 2020 einzuführen. Der Kanton Basel-Landschaft hat 2016 mit den konzeptionellen Arbeiten für den Aufbau des Katasters begonnen. Im Jahre 2017 wurden die kantonalen Rechtsgrundlagen geschaffen, die notwendigen Software-Komponenten beschafft und entwickelt sowie die Aufbereitung der Daten in Angriff genommen. Die Daten von Arlesheim sind bereits erfasst. Nun wurde festgestellt, dass in den Bau- und Strassenlinienplänen die Strassenzüge Bodenweg und im Lee nicht der Realität entsprechen, dies wiederum ist laut der Verordnung zum ÖREB-Kataster nicht zulässig. Die beiden Strassenzüge müssen im Bau- und Strassenlinienplan angepasst werden.
Die Baulinie der Parzelle 2004 wird ebenfalls angepasst. 1956 wurde die Parzelle am Bromhübelweg bebaut. Seither haben sich die Grenzabstände viermal verändert. Mit dem aktuell gültigen Bau- und Strassenlinienplan ist der Bromhübelweg von einer Erschliessungsstrasse zu einem Erschliessungsweg und Fussweg mutiert worden. Dementsprechend sollen auch die Baulinien angepasst werden.
Die Firma Jermann AG aus Arlesheim erhielt den Auftrag für die entsprechenden Mutationen zum Preis von CHF 9‘693.00.
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Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
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