10.10.2024
Am 31. Oktober 2024 läuft die Frist zur Bezahlung ab.
Wenn die provisorische Steuerrechnung 2024 fristgerecht bezahlt wird, verrechnen wir keinen Verzugszins, sofern der Restbetrag der definitiven Steuerrechnung innerhalb von 30 Tagen bezahlt wird. Der Verzugszins beträgt 6 %. Sollten Sie für das Jahr 2024 noch keine Vorausrechnung erhalten haben, empfehlen wir, eine Zahlung in Höhe der letzten definitiven Steuerrechnung zu leisten.
Die Gemeindeverwaltung