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Beiträge an betreutes Wohnen im Alter

18.07.2024

Das Reglement tritt per 1. Juli 2024 in Kraft.

Die Gemeindeversammlung vom 24. April 2024 hat das Reglement über Beiträge an betreutes Wohnen im Alter beschlossen. Die Referendumsfrist ist ungenutzt verstrichen. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Baselland hat das Reglement als rechtskonform beurteilt und vorbehaltlos genehmigt. Das Reglement ist auf der Website der Gemeinde publiziert.

Die Gemeindeverwaltung

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