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30.07.2024
In Arlesheim ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Bundesfeiertag nur am 1. August ohne Bewilligung erlaubt.
So ist es im Reglement über die öffentliche Ruhe und Ordnung (RRO) der Gemeinde Arlesheim geregelt. An den Tagen davor und danach dürfen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden.
Wir appellieren daran, Mitmenschen und Tiere nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk zu erschrecken. Schliessen Sie Fenster, Dachluken und Türen. Entfernen Sie entzündbare Materialien von Balkonen, und rollen Sie die Sonnenstoren ein. Lassen Sie im Umgang mit Feuerwerk Vernunft und Vorsicht walten.
Die Beratungsstelle für Brandverhütung gibt auf ihrer Website wichtige Tipps zum Umgang mit Feuerwerk.
Die Gemeindeverwaltung
Montag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Dienstag | 08.00 – 14.00 | |
Mittwoch | 14.00 - 18.00 | |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30 |
Freitag | 08.00 – 14.00 | |
Ausnahme: 11. und 12. September | geschlossen |
Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20).
Montag | 09.30 - 11.30 | |
Dienstag | 09.30 - 11.30 | 14.00 - 16.30 |
Mittwoch | 14.00 - 16.30 | |
Donnerstag | 09.30 - 11.30 | |
Freitag | 09.30 - 11.30 |
Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar.
Montag-Donnerstag | 07.00 - 12.00 | 13.00 - 16.30 |
Freitag | 07.00 -12.00 | 13.00 - 16.00 |
Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Tel. 061 706 95 95
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