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Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

19.06.2026

Hier finden sie die aktuelle Gesetzgebung

Sträucher, Hecken und Bäume entlang der Strassen, Trottoirs und Fusswege sollen regelmässig auf die gesetzlich vorgeschriebene Höhe zurückgeschnitten werden (§ 92 des kantonalen Baugesetzes und § 34 des Reglements über die öffentliche Ruhe und Ordnung (RRO) der Gemeinde Arlesheim).
Die festgelegten Abstände von Bäumen und Hecken zum Trottoir und zur Strasse dienen zum Beispiel dazu, sehbehinderte Menschen vor Verletzungen oder Beeinträchtigungen durch überhängende Äste zu bewahren, bzw. Verkehrsunfälle aufgrund überwachsener Signalisationstafeln, Strassenbeleuchtungen oder eingeschränkter Sicht zu vermeiden.
Die Brut- und Setzzeit dauert noch bis 31. Juli. Bitte untersuchen Sie deshalb die Gehölze vor den Schnittarbeite auf eventuelle Vogelnester. Ausführliche Informationen zum Schneiden von Hecken unter Berücksichtigung der Brut- und Setzzeit erhalten Sie im Merkblatt zum Gehölzschnitt auf unserer Website. Wir bitten Haus- und Gartenbesitzerinnen und -besitzer, ihre Bäume und Hecken auf die genannten Masse zurückzuschneiden und danken für die regelmässige Erledigung dieser Pflegearbeiten.
Sie haben die Möglichkeit, für das anfallende Material unseren Häckseldienst zu beanspruchen. Sie können den Häckseldienst online oder per Telefon anfordern 061 706 95 50.

Die Gemeindeverwaltung

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