05.01.2023
Der Vergütungs- und Verzugszins wurde vom Gemeinderat festgelegt.
Gemeinderat. Auf Steuerbeträge, die vor dem Fälligkeitstermin bezahlt werden, wird ein Vergütungszins gewährt. Dieser ist auf Vorauszahlungen für das laufende und das folgende Steuerjahr sowie auf die Höhe der tatsächlich geschuldeten Steuer begrenzt.
Die Gemeindesteuern 2023 werden am 31. Oktober 2023 zur Zahlung fällig. Der Gemeinderat hat den Vergütungszins für das Jahr 2023 auf 0.20 % und den Verzugszins auf 6 % festgelegt und somit im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.
Die Vorausrechnungen für die Steuern 2023 werden Sie Ende Januar 2023 erhalten. Wer die Steuern gemäss der Vorausrechnung fristgerecht begleicht, bezahlt keinen Verzugszins. Wenn Sie Teilzahlungen wünschen, stellen wir Ihnen gerne Einzahlungsscheine zu. Sie können diese telefonisch (061 706 95 55) oder via E-Mail rechnungswesen@arlesheim.bl.ch anfordern.
Gemeindeverwaltung Arlesheim
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