29.01.2026
Der Gemeinderat hat die Zinsbeträge festgelegt.
Die Gemeindesteuern 2026 werden am 30. September 2026 zur Zahlung fällig. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 20. Januar 2026 den Vergütungszins für das Jahr 2026 auf 0.2 % und den Verzugszins auf 6 % festgelegt.
Die Vorausrechnungen für die Steuern 2026 erhalten Sie in diesen Tagen. Wer die Steuern gemäss der Vorausrechnung fristgerecht begleicht, bezahlt keinen Verzugszins. Wie an der Gemeindeversammlung vom 18. September 2025 beschlossen, werden in den Jahren 2025 bis und mit 2027 die Verzugszinsen erst ab dem 31. Oktober fällig.
Auf Steuerbeträge, die vor dem Fälligkeitstermin bezahlt werden, wird ein Vergütungszins gewährt. Dieser ist auf Vorauszahlungen für das laufende und das folgende Steuerjahr sowie auf die Höhe der tatsächlich geschuldeten Steuer begrenzt.
Wenn Sie Teilzahlungen wünschen, stellen wir Ihnen gern weitere Einzahlungsscheine zu. Sie können diese via E-Mail oder über das entsprechende online-Formular anfordern.
Die Gemeindeverwaltung