01.12.2016
Der Gemeinderat hat die Vergütungs- und Verzugszinsen für das Jahr 2017 festgelegt.
Gemeinderat. Auf Steuerbeträge, die vor dem Fälligkeitstermin bezahlt werden, wird ab dem 1.1.2017 ein Vergütungszins gewährt. Dieser ist auf Vorauszahlungen für das laufende und das folgende Steuerjahr sowie auf die Höhe der tatsächlich geschuldeten Steuer begrenzt.
Die Gemeindesteuern 2017 werden am 31. Oktober 2017 zur Zahlung fällig. Der Gemeinderat hat den Vergütungszins für das Jahr 2017 auf 0.25 % (im Vorjahr 0.5 %) und den Verzugszins auf 5% (wie im Vorjahr) festgelegt. Verglichen mit den sehr tiefen Zinssätzen bei den Finanzinstituten, erscheinen 0.25 % immer noch attraktiv. Der Kanton hat den Verzugszins bei 6 % und den Vergütungszins bei 0. 2 % (gleich wie Vorjahr) belassen.
Die Vorausrechnungen für die Steuern 2017 werden Sie Ende Januar 2017 erhalten. Wenn Sie Teilzahlungen wünschen, stellen wir Ihnen gerne Einzahlungsscheine zu. Sie können diese telefonisch (061 706 95 55) oder via E-Mail rechnungswesen@arlesheim.bl.ch anfordern.
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