28.01.2021
Der Gemeinderat hat den Vergütungs- und Verzugszins für 2021 festgelegt.
Gemeinderat. Auf Steuerbeträge, die vor dem Fälligkeitstermin bezahlt werden, wird ein Vergütungszins gewährt. Dieser ist auf Vorauszahlungen für das laufende und das folgende Steuerjahr sowie auf die Höhe der tatsächlich geschuldeten Steuer begrenzt. Die Gemeindesteuern 2021 werden am 31. Oktober 2021 zur Zahlung fällig. Der Gemeinderat hat den Vergütungszins für das Jahr 2021 auf 0.20 % und den Verzugszins auf 6 % festgelegt und somit im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.
In Härtefällen bedingt durch Corona, kann die Gemeindeverwaltung ausnahmsweise die Verzugszinsen erlassen. In diesem Fall müssen die entsprechenden Nachweise geliefert und ein Gesuch eingereicht werden.
Die Vorausrechnungen für die Steuern 2021 werden Sie Ende Januar 2021 erhalten. Wenn Sie Teilzahlungen wünschen, stellen wir Ihnen gerne Einzahlungsscheine zu. Sie können diese telefonisch (061 706 95 55) oder via E-Mail rechnungswesen@arlesheim.bl.ch anfordern.
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