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Absolutes Feuerverbot im Freien

24.07.2026

Neu gilt im Kanton Basel-Landschaft die höchste Waldbrandgefahrenstufe.

Die ausbleibenden Niederschläge und warmen Temperaturen haben die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Im Kantonsgebiet gilt neu die höchste Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) für Waldbrand. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab (KFS) per 24. Juli 2026, 12 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien – das Feuerverbot umfasst neu somit auch das Siedlungsgebiet.

1. Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet. 

2. Es ist weiterhin verboten, Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern zu parkieren. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen, die ein vom Kantonalen Führungsstab geprüftes und bewilligtes Sicherheitskonzept vorlegen können.

Lesen Sie hier die komplette Verfügung vom 23. Juli 2026.

Bereits seit dem 17. Juli 2026 gilt ein absolutes Feuerwerksverbot.

Die Gemeindeverwaltung


Feuerverbot
Feuerverbot

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