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Teilrevision der Verordnung über das Parkieren auf Gemeindeareal

20.08.2026

parkieren auf gemeindeeigenen Parkplätzen mit E-Ladestationen wurde eindeutig geklärt

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 11. August 2026 eine Teilrevision der Verordnung über das Parkieren auf Gemeindeareal (SRS 7.7-1) beschlossen. Mit der Revision der Verordnung wird das Parkieren von Motorwagen auf den gemeindeeigenen Parkplätzen mit E-Ladestationen durch die Gemeinde eindeutig geklärt: Wie bisher ist die Parkgebühr unabhängig von der E-Ladestation und allenfalls zusätzlich zu Standgebühren des Stromlieferanten zu entrichten. Die teilrevidierte Verordnung ist ab sofort in Kraft.
Die Verordnung ist in der Erlasssammlung auf der Gemeindewebsite publiziert.

Die Gemeindeverwaltung

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