20.08.2026
parkieren auf gemeindeeigenen Parkplätzen mit E-Ladestationen wurde eindeutig geklärt
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 11. August 2026 eine Teilrevision der Verordnung über das Parkieren auf Gemeindeareal (SRS 7.7-1) beschlossen. Mit der Revision der Verordnung wird das Parkieren von Motorwagen auf den gemeindeeigenen Parkplätzen mit E-Ladestationen durch die Gemeinde eindeutig geklärt: Wie bisher ist die Parkgebühr unabhängig von der E-Ladestation und allenfalls zusätzlich zu Standgebühren des Stromlieferanten zu entrichten. Die teilrevidierte Verordnung ist ab sofort in Kraft.
Die Verordnung ist in der Erlasssammlung auf der Gemeindewebsite publiziert.
Die Gemeindeverwaltung