31.08.2026
Unterstützung ist nun auch mit kleineren Beträgen möglich.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 11. August 2026 die Teilrevision der Richtlinie über die Vergabe gemäss Reglement über den Sozialfonds (SRS 8.7-1.1) beschlossen. Die revidierte Richtlinie sieht vor, dass aus dem Sozialfonds bereits Finanzierungsbeiträge ab 2‘500 Franken und nicht mehr wie früher erst ab 30‘000 Franken gesprochen werden können. Damit hat der Gemeinderat neu die Möglichkeit, auch kleinere Projekte im Bereich Soziales zu unterstützen. Unterstützungsbeiträge bis zu 2‘500 Franken behandelt die Sozialhilfebehörde im Rahmen der Vergabungen Soziales. Die teilrevidierte Richtlinie tritt am 1. September 2026 in Kraft.
Die Verordnung ist in der Erlasssammlung auf unserer Website publiziert.