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Sprachstanderhebung

08.01.2026

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Kinder schon früh mithilfe von Sprache fördern können

Anfang des Jahres verschickt der Kanton einen Fragebogen an alle Eltern, deren Kinder im darauffolgenden Jahr in den Kindergarten kommen, in diesem Jahr also die Kinder mit dem Kindergarteneintritt im August 2027. Warum?
Seit dem 1. September 2024 gilt das Sprachfördergesetz. Dieses verpflichtet alle Eltern, einen Fragebogen auszufüllen, um die Deutschkenntnisse ihres Kindes zu ermitteln. Diese Erhebung dient Eltern und Gemeinden als Orientierungshilfe, um den Sprachförderbedarf rechtzeitig zu erkennen und alle Kinder bestmöglich fördern zu können. Wichtig ist: Der Fragebogen muss von den betroffenen Eltern ausgefüllt werden. Die Gemeindeverwaltung unterstützt die Eltern gern dabei. Irene Aebischer steht für alle Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.

Warum ist frühe Sprachförderung entscheidend?
Sie trägt zur Entwicklung eines umfangreichen Wortschatzes bei und fördert die kognitive, soziale und emotionale Entwicklung. Kinder, die schon früh in ihrem Leben intensiv mit Sprache in Berührung kommen, entwickeln bessere Denkfähigkeiten, sind selbstbewusster im Umgang mit anderen und können ihre Bedürfnisse und Gefühle besser ausdrücken. Dies ist entscheidend für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung und erleichtert den Einstieg in die Schule. Deshalb findet die frühe Sprachförderung vor dem Eintritt in den Kindergarten statt.

Was passiert mit den Daten?
Die Sprachstanderhebungen werden vom Kanton anonymisiert ausgewertet. Die Erziehungsberechtigten werden über das sie betreffende Ergebnis informiert. Eltern, welche aufgrund der Resultate der Sprachstanderhebung einen Sprachförderbedarf bei ihren Kindern erkennen, können ein Sprachförderangebot in Anspruch nehmen. Die Gemeinde richtet für diese Angebote Beiträge in Abhängigkeit von der finanziellen Leistungskraft der Erziehungsberechtigten aus.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Baselland.

Die Gemeindeverwaltung

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