25.07.2026
Danke für das Respektieren.
Mit den warmen Temperaturen verbringen viele Menschen mehr Zeit im Freien. Gleichzeitig werden vermehrt Arbeiten rund ums Haus und im Garten ausgeführt. Damit sich alle einer angenehmen Wohn- und Lebensqualität erfreuen können, bitten wir die Bevölkerung, die geltenden Nacht- und Ruhezeiten einzuhalten. Von April bis Oktober gilt die Zeit zwischen 23 und 6 Uhr als Nachtruhe, die es einzuhalten gilt.
Doch lärmverursachende private Arbeiten (z. B. Rasenmähen, der Einsatz von Motorgeräten oder lärmintensive Bau- und Gartenarbeiten) sind ausschliesslich zu folgenden Zeiten zulässig:
- Montag bis Freitag: 7 bis 12 Uhr sowie 13.30 bis 20 Uhr
- Samstag: 8 bis 12 Uhr sowie 13.30 bis 18 Uhr
In letzter Zeit wurden unserem Ordnungsdienst zunehmend Verstösse gegen diese in der Gemeinde geltenden Ruhezeiten gemeldet. Gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der Ruhezeiten leisten einen wichtigen Beitrag zu einem angenehmen Zusammenleben in unserer Gemeinde.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Die Gemeindeverwaltung