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Lockerung des Feuerverbots

23.09.2026

An Feuerstellen ist das Entfachen von Feuer wieder zulässig.

Aufgrund der Niederschläge hat sich die Entzündbarkeit verringert. Durch die verbesserte Situation wird die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft neu auf Stufe 3 (erheblich) gesenkt. Das absolute Feuerverbot im Wald und an Waldrändern wird daher dahingehend angepasst, dass das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern ausschliesslich an fest eingerichteten Feuerstellen wieder zugelassen ist. Feuer sind jederzeit zu beaufsichtigen und Funkenwurf sofort zu löschen. Die Glut in der Feuerstelle ist vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig zu löschen.
Weiterhin gültig sind folgende Massnahmen:
• Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft (ausgenommen Rhein und Birs) gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot.
• Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
• Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton (ausgenommen Rhein und Birs) gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot.
• Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Die Gemeindeverwaltung

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