Leinenpflicht

26.03.2015

Während der Hauptsetz- und Brutzeit vom 1. April bis 31. Juli sind die wild lebenden Tiere ganz besonders auf Schutz angewiesen.

Gemeindeverwaltung. Besondere Gefahr droht von Hunden, welche im Wald oder in der Nähe des Waldes frei laufen gelassen werden. Brütende Vögel und junge Wildtiere sind ihnen wehrlos ausgeliefert. Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sind gemäss kantonalem Jagdgesetz verpflichtet, ihre Hunde während der Hauptsetz- und Brutzeit an der Leine zu führen. Nachlässige Hundehalterinnen und Hundehalter können gestützt auf das kantonale Jagdgesetz mit Bussen bestraft werden. Es werden vermehrt Kontrollen durchgeführt. Auch ausserhalb der speziellen Schonzeit sind die im Wald lebenden Tiere und Pflanzen auf unsere Rücksicht angewiesen.

 

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