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Illegale Entsorgung

25.07.2026

Dies kann mit Ordnungsbussen von 100.- bestraft werden

Das Bild ist nur eines von aktuell vielen Beispielen im Dorf, wo nicht mehr gebrauchte Dinge an den Strassenrand gestellt werden. Auch das ist illegale Entsorgung und sorgt für viel Ärger in den betreffenden Wohngebieten. Eine viel bessere Möglichkeit, solche Dinge weiterzugeben, besteht auf dem «Marktplatz» in unserem digitalen Dorfplatz Crossiety oder auf anderen Plattformen im Internet. Hier floriert der Austausch von Waren – und stört niemanden. Eine weitere Alternative zum «gratis zum Mitnehmen» ist das Hol- und Bringhäuschen, das einmal monatlich während der Schulzeit seine Türen öffnet. Die Termine kündigen wir im Wochenblatt und auf der Website an. Zudem gibt es zahlreiche Brockenhäuser, die unter anderem noch brauchbare Einrichtungsgegenstände gern entgegennehmen.
Illegale Entsorgung belastet unsere Umwelt, verursacht Kosten und beeinträchtigt das Ortsbild.
Alles, was Sie nicht mehr in Ihrem Haushalt haben wollen, gehört in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter oder mit einer Sperrgutmarke versehen für die Abfuhr bereitgestellt. Werden diese Dinge einfach an den Strassenrand gestellt, lockt das sehr schnell Nachahmende an, die ihre nicht mehr benötigten Gegenstände ebenfalls dazustellen.
Gemäss dem Reglement über die öffentliche Ruhe und Ordnung (RRO) und dem Abfallreglement der Gemeinde Arlesheim gelten Ordnungsbussen von 100 Franken für die illegale Entsorgung von Sperrgut.
Bei Wiederholung, schweren Fällen oder umfangreichen illegalen Entsorgungen kann eine Verzeigung erfolgen. In diesem Verfahren kann der zuständige Bussenausschuss bzw. die zuständige Behörde – je nach Schwere des Falls – Bussen bis zu 5'000 Franken aussprechen. Zusätzlich können Verfahrenskosten anfallen.
Danke, dass Sie mithelfen, Arlesheim sauber zu halten in dem Sie Ihren Abfall korrekt entsorgen. Gemeinsam tragen wir zu einem sauberen und lebenswerten Dorf bei.

Die Gemeindeverwaltung

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