Aufhebung von Gräbern

14.02.2013

Nach 20 Jahren Ruhezeit werden die Gräber auf dem Friedhof Bromhübel aufgehoben.

Gemeindeverwaltung. Für Reihen- und Urnengräber gilt auf dem Friedhof Bromhübel eine gesetzliche Ruhezeit von 20 Jahren. Wegen Erreichung der Ruhezeit werden Ende März 2013 folgende Gräber aufgehoben:

Feld A (Erdbestattungen)               Gräber Nr. 669 - 685
                                                              Bestattungszeit: Jan. 1992 – Jan. 1993

Feld C (Urnenbestattungen)          Gräber Nr. 341 - 359
                                                              Bestattungszeit: März 1992- Feb. 1993

Direkte Angehörige werden - sofern wir deren Adressen herausfinden können - durch die Verwaltung persönlich angeschrieben. Die Angehörigen werden gebeten, für die Abräumung der Gräber bis zum 28. Februar 2013 besorgt zu sein und weitere Betroffene entsprechend zu informieren. Grabmäler und Pflanzen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt sind, werden ohne Entschädigungsanspruch entfernt.

Wir bitten Sie, bei der Abräumung Nachbargräber und Anlagen nicht zu beschädigen. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 061 701 38 48 oder 061 706 95 95.


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