24.09.2026
Das revidierte Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung wird auf Sommer 2027 umgesetzt.
Am 10. September haben wir an einer öffentlichen Veranstaltung über das Thema «Familienergänzende Kinderbetreuung» diskutiert und die neuen kantonalen und nationalen gesetzlichen Grundlagen vorgestellt. Wir hatten sowohl die interessierte Bevölkerung als auch die Mitarbeitenden der betroffenen Institutionen eingeladen. Besonders wichtig ist für alle Betroffenen die Frage nach dem weiteren Vorgehen. Ab dem Schuljahr 2027/28 soll die schulergänzende Betreuung liberalisiert werden. Auf das Schuljahr 2028/29 war die Totalrevision des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung vorgesehen.
Zeitgleich, ebenfalls am 10. September, hat der Landrat den Regierungsrat beauftragt, das Inkrafttreten des revidierten Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung nicht erst auf Sommer 2028, sondern auf Sommer 2027 umzusetzen. Dann würde der Kanton 25 % der Kosten unabhängig vom Einkommen der Eltern tragen. Nun ist auch die Gemeinde gefordert, die Totalrevision des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung früher vorzulegen und per Sommer 2027 umzusetzen.
Ab dem Jahr 2029 ist ausserdem die einkommensunabhängige Beteiligung des Bundes zu erwarten.
Im laufenden Schuljahr wird es noch keine Anpassungen geben. Bei eventuellen Härtefällen können Gesuche gestellt werden.
Die Gemeindeverwaltung