15.01.2026
Nach dem Rücktritt von Christian Pinciuc gibt es Ersatzwahlen.
Christian Pinciuc, bisher Vizepräsident der Sozialhilfebehörde, hat seinen Rücktritt als Mitglied der Sozialhilfebehörde bekanntgegeben. Am 26. April 2026 findet die Majorzwahl für seine Nachfolge für die restliche Amtsdauer bis 31.12.2028 statt.
Aktuell wird das Amt des Vizepräsidiums durch Lea Mani vorübergehend ausgeübt.
Die Wahlvorschläge für ein neues Mitglied der Sozialhilfebehörde sind bis zum 23. Februar 2026 um 17 Uhr bei der Gemeindeverwaltung mit diesem Formular einzureichen.
Wählbar ist jeder bzw. jede Stimmberechtigte der Gemeinde (§ 8 Abs. 1 Gemeindegesetz, SGS 180). Von der Wahl ausgeschlossen sind Mitglieder des Spruchkörpers der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Mitglieder des Regierungsrats, des Kantonsgerichts sowie Gemeindeangestellte (§ 9 Gemeindegesetz). Lehrkräfte sind gemäss § 2bis der Gemeindeordnung wählbar.
Eine Stille Wahl ist möglich, wenn nur ein gültiger Wahlvorschlag eingeht.
Der Termin für eine allfällige Nachwahl wurde auf den 14. Juni 2026 festgelegt.
Der Gemeinderat