02.06.2026
Wahlvorschläge sind bis 27. Juli einzureichen.
Nach dem Rücktritt von Laurence Lutz ist ein Mitglied des Sekundarschulrats neu zu wählen. Die Wahl des Sekundarschulrats erfolgt gemäss Gemeindeordnung § 3 Abs. 1 Bst. d in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Bst. a an der Urne im Mehrheitswahlverfahren.
Die Wahlvorschläge für ein neues Mitglied des Sekundarschulrats sind bis zum 27. Juli 2026 um 17 Uhr bei der Gemeindeverwaltung mit diesem Formular einzureichen. Wählbar ist jeder bzw. jede Stimmberechtigte der Gemeinde (§ 8 Abs. 1 Gemeindegesetz, SGS 180). Die eingereichten Kandidatinnen und Kandidaten werden am 28. Juli 2026 publiziert.
Eine stille Wahl ist möglich, wenn nach Ablauf der Eingabefrist nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen sind, als Sitze zu vergeben sind. In diesem Fall widerruft die Erwahrungsinstanz die Urnenwahl, erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt und veröffentlicht die Namen der Gewählten mit Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit (§ 30 Gesetz über die politischen Rechte und § 5 Gemeindeordnung).
Sollte es zu einer Urnenwahl kommen, so findet die Wahl am 27. September 2026 statt. Eine allfällige Nachwahl des Sekundarschulrats würde am 29. November 2026 durchgeführt.
Der Gemeinderat