12.02.2026
unbedingt Fristen und weitere Bedingungen beachten
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte: Berufslehren, Fachhochschulen, Fachschulen, Höhere Fachschulen, Maturitätsschulen, Schulen für Allgemeinbildung, Universitäten, Vollzeitberufsschulen.
Sofern sie im Kanton Basel-Landschaft ihren stipendienrechtlichen Wohnsitz haben, können sich folgende Personen um Ausbildungsbeiträge bewerben: Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht; Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) oder einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B), die seit fünf Jahren legal in der Schweiz sind.
Weitere Informationen zur Gesuchstellung, zu den Terminen und notwendigen Beilagen erhalten Sie auf der Website des Kantons.
Die Gemeindeverwaltung