05.01.2017
Die An-/Abmeldung für den Kindergarten muss bis am 13. Januar 2017 stattfinden.
Schulleitung Kindergarten/Primarschule.
Der Eintritt in den Kindergarten ist in der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule wie folgt geregelt:
VO § 8 Stichtage
1 Kinder, welche bis und mit Stichtag das 4. Altersjahr vollendet haben, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein.
2 Als Stichtag gilt:
c. für das Schuljahr 2017/18 der 31. Juli 2017
VO § 8a Ausserordentlicher Eintritt in den Kindergarten
1 Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Schulleitung Kinder, die bis zu 15 Tagen vor oder nach dem Stichtag geboren sind, ein Jahr früher einschulen bzw. die Einschulung um ein Jahr zurückstellen. Voraussetzung für die frühere Einschulung ist, dass deshalb keine zusätzliche Klasse gebildet werden muss.
2 Gestützt auf eine fachliche Beurteilung durch den Schulpsychologischen Dienst oder den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst können die Erziehungsberechtigten der Schulleitung beantragen, den Schuleintritt ihres Kindes um ein Jahr aufzuschieben.
Eltern/Erziehungsberechtigte von Kindern, welche zwischen dem 16.07.2012 und dem 31.07.2013 geboren sind, haben per Post die An-/Abmeldeunterlagen erhalten. Falls Sie irrtümlich keine Unterlagen erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung
(061 701 48 27 oder schulleitung@kigaprima.ch).
Bitte senden Sie uns die An-/Abmeldung bis spätestens 13. Januar 2017 zu.
Gemeindeverwaltung Arlesheim
Domplatz 8
4144 Arlesheim
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