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Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Basel-Landaschaft hat nach Überprüfung der Schutzplatzbilanz der Gemeinde Arlesheim vom 1. Dezember 2005 die Befreiung gemäss den Richtlinien für die Steuerung des Schutzraumbaus im Wohnbereich um weitere 5 Jahre verlängert.
Gemäss dem Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) und dem kantonalen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz gilt der Schutzplatzbedarf als gedeckt, wenn für die ständige Wohnbevölkerung 100% Schutzplätze in Schutzräumen vorhanden sind, die den Mindestanforderungen nach Artikel 37 der Zivilschutzverordnung (ZSV) entsprechen.
Bei einer ständigen Wohnbevölkerung von 8 930 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand per 31.12.2005) wird vom kantonalen Amt für die Gemeinde Arlesheim ein Deckungsgrad von 118% anerkannt. Dieser ist somit bei einem gesetzlich vorgeschriebenen Deckungsgrad von 100% ausreichend. Der Entscheid des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz gilt bis zum 31. Dezember 2010. Bei wesentlichen Veränderungen müssen die Steuerungsmassnahmen erneut überprüft werden.