Zivilschutz Schutzräume


Schutzraumbausteuerung

 

Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Basel-Landaschaft hat nach Überprüfung der Schutzplatzbilanz der Gemeinde Arlesheim vom 1. Dezember 2005 die Befreiung gemäss den Richtlinien für die Steuerung des Schutzraumbaus im Wohnbereich um weitere 5 Jahre verlängert.

 

Gemäss dem Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) und dem kantonalen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz gilt der Schutzplatzbedarf als gedeckt, wenn für die ständige Wohnbevölkerung 100% Schutzplätze in Schutzräumen vorhanden sind, die den Mindestanforderungen nach Artikel 37 der Zivilschutzverordnung (ZSV) entsprechen.

 

Bei einer ständigen Wohnbevölkerung von 8 930 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand per 31.12.2005) wird vom kantonalen Amt für die Gemeinde Arlesheim ein Deckungsgrad von 118% anerkannt. Dieser ist somit bei einem gesetzlich vorgeschriebenen Deckungsgrad von 100% ausreichend. Der Entscheid des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz gilt bis zum 31. Dezember 2010. Bei wesentlichen Veränderungen müssen die Steuerungsmassnahmen erneut überprüft werden.

 

Als zusätzliche Steuerungsmassnahme wurde festgelegt, dass Bauherrschaften von Wohnblöcken und Überbauungen mit einer Schutzplatzzahl ab 24 Schutzplätzen zum Bau eines Schutzraumes verpflichtet sind. Für Wohngebäude mit weniger Schutzplätzen kann anstelle eines Schutzraumbaus ein Ersatzbeitrag an die Gemeinde geleistet werden (BZG, Artikel 47 Absatz 3).
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