Die Richtlinien über die Gewährung von Förderbeiträgen regelt die Bedingungen, unter welchen die Gemeinde Arlesheim Beiträge zur
Förderung der Energieeffizienz und erneuerbare Energie ausbezahlt.
Das Förderprogramm soll Anreizinstrument zur Erstellung nachhaltiger Energiemassnahmen im Gebäudebereich sein. Im Weiteren soll es Anreiz zur Förderung nachhaltiger Mobilität schaffen.
Gemeindeverwaltung Arlesheim, Domplatz 8, 4144 Arlesheim, 061 706 95 55
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