Beschlüsse Gemeindeversammlung vom 24. November 2011

Die Gemeindeversammlung vom 24. November 2011 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. Juni 2011 wird genehmigt und verdankt.
  2. Der Rückzug der Gemeindeinitiative vom 9. Januar 1992 betr. Rückerstattung der Kosten für den Unterhalt der Sekundarschulhäuser wird genehmigt.
  3. Der Quartierplan und das Quartierplanreglement «Hübelmatt» werden genehmigt.
  4. Der Teilrevision des Personalreglements, Anpassung § 35 Ferienregelung, wird zugestimmt.
  5. Der Finanzplan 2012 - 2016 wird zur Kenntnis genommen.
  6. a) Der Voranschlag 2012 wird genehmigt.
    b) Die Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen (§ 19 StFG) beträgt 45% der Staatssteuer (wie bisher).
    c) Die Ertrags- und Kapitalsteuern juristischer Personen (§§ 58,3 und 62,1 StFG) betragen:
    Ertragssteuer; 4% des Reinertrages (wie bisher)
    Kapitalsteuer; 2,75‰ des Kapitals (wie bisher)
  7. d) Der Feuerwehrpflichtersatz (§ 5 des Feuerwehrreglements) beträgt 7% des Gemeindesteuerbetrages (wie bisher)


Die Beschlüsse Nr. 2 bis 4 unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab dem 25. November 2011.

(Publiziert am 25.11.2011)

 
 

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