Beschlüsse Gemeindeversammlung vom 24. März 2011

  1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2010 wird genehmigt und verdankt.
  2. Formulierte Gemeindeinitiative (Gesetzesinitiative)
    „Änderung Finanzausgleichsgesetz“
    Die Gemeinden Allschwil, Arlesheim, Biel-Benken, Binningen, Bottmingen, Oberwil, Pfeffingen, Reinach und Schönenbuch stellen gestützt auf § 49 Abs. 1 der Kantons-verfassung und § 64 des Gesetzes über die politischen Rechte folgendes formulierte Begehren:
    Das Finanzausgleichsgesetz vom 25. Juni 2009 ist wie folgt zu ändern:

    § 6 Absatz 3
  3. Damit es bei keiner der beitragsleistenden Gemeinden zu einer über Gebühr liegenden Abschöpfung der vorhandenen Steuerkraft kommt, darf der Pro-Kopf-Anteil der beitragsleistenden Einwohnergemeinden nicht mehr als einen in der Verordnung festgelegten Prozentsatz ihrer Steuerkraft betragen. Übersteigende Teile tragen die beitragsempfangenden Einwohnergemeinden anteilmässig nach Massgabe ihrer Ein-wohnerzahl, höchstens jedoch im Umfang der Differenz zwischen dem Ausgleichs-niveau und ihrer Steuerkraft multipliziert mit ihrer Einwohnerzahl.

    § 7
    Aufgehoben.



Rückzugsklausel:
Die Gemeinderäte der Gemeinden Allschwil, Arlesheim, Biel-Benken, Binningen, Bottmingen, Oberwil, Pfeffingen, Reinach und Schönenbuch sind ermächtigt, die Initiative zurückzuziehen:

Federführende Gemeinde:
Federführende Gemeinde ist die Gemeinde Binningen.

Der Beschluss Nr. 2 untersteht gemäss § 81a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte nicht dem Referendum.

(Publiziert am 25.3.2011)

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