Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 17. 06. 2010

Die Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2010 hat folgende Beschlüsse gefasst:

1. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 19. November 2009 wird genehmigt und verdankt.

2.1 Die Gemeindeversammlung ermächtigt den Gemeinderat, mit der Bürgergemeinde einen Baurechtsvertrag zur Errichtung eines unselbstständigen Baurechtes über die Parzelle Nr. 118 (Liegenschaft Domstrasse1) abzuschliessen.

2.2 Der Bürgergemeinde wird zum Zwecke der Sanierung der Liegenschaft Domstrasse 1 ein zinsfreies, unbefristetes Darlehen von Fr. 250‘000.-- gewährt.

3.1 Für die Wahl des Gemeinderates wird das Mehrheitswahlverfahren (Majorz) eingeführt. § 4 der Gemeindeordnung vom 22. Juni 1998 wird geändert wie folgt:

§ 4 Verfahren bei Urnenwahl
1 Nach dem Mehrheitswahlverfahren werden gewählt:
Neu: a. der Gemeinderat
(…)
2 Nach dem Verhältniswahlverfahren werden gewählt:
a. der Gemeinderat (gestrichen)

3.2 Die Änderung tritt per 1. Juli 2012 in Kraft.

4. Die Rechnung 2009 wird mit der vorgeschlagenen Gewinnverwendung genehmigt.

5. Der Bericht 2009 der Geschäftsprüfungskommission wird zur Kenntnis genommen.


Der Beschluss Nr. 2 untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab dem 18. Juni 2010.

Der Beschluss Nr. 3 untersteht dem obligatorischen Referendum. Das Datum der Urnenabstimmung steht noch nicht fest.

 
 

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