Vergütungs- und Verzugszinsen

14.12.2017

Die Zinssätze für die Gemeindesteuern 2018 wurden festgelegt.

Gemeinderat. Auf Steuerbeträge der Gemeinde, die vor dem Fälligkeitstermin bezahlt werden, wird auch im 2018 ein Vergütungszins gewährt. Dieser ist auf Vorauszahlungen für das laufende und das folgende Steuerjahr sowie auf die Höhe der tatsächlich geschuldeten Steuer begrenzt.
Die Gemeindesteuern 2018 werden am 31. Oktober 2018 zur Zahlung fällig. Der Gemeinderat hat den Vergütungszins für das Jahr 2018 auf 0.25 % und den Verzugszins auf 5% (beide gleich wie im Vorjahr) festgelegt. Verglichen mit den sehr tiefen Zinssätzen bei den Finanzinstituten, erscheinen 0.25 % immer noch attraktiv. Der Kanton hat den Verzugszins bei 6 % und den Vergütungszins bei 0. 2 % (gleich wie Vorjahr) belassen.
Die Vorausrechnungen für die Steuern 2018 werden Sie Ende Januar 2018 erhalten. Wenn Sie Teilzahlungen wünschen, stellen wir Ihnen gerne Einzahlungsscheine zu. Sie können diese telefonisch (061 706 95 55) oder via E-Mail: rechnungswesen@arlesheim.bl.ch anfordern.



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Die Steuerabteilung wurde an den Kanton ausgelagert.

Bei Fragen zur Steuerveranlagung wenden Sie sich an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft (Telefon 061 552 51 20). 

Sozialberatung, Stollenrain 15

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Die Sozialberatung ist unter 061 706 95 66 erreichbar. 

Werkhof und Wasserversorgung, Dornwydenweg 7

Montag-Donnerstag07.00 - 12.0013.00 - 16.30
Freitag07.00 -12.0013.00 - 16.00

Auf Anfrage können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
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