Geplante Landverkäufe der Gemeinde

28.05.2015

Im Rahmen der Finanzplanung und Liquiditätsplanung hat der Gemeinderat auch die bestehende Strategie der Immobilienbewirtschaftung der Gemeinde Arlesheim überarbeitet und leicht abgeändert.

Gemeinderat. Mit der Anpassung des Rechnungswesens an HRM2 wurden die Immobilien nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entweder ins Verwaltungs- oder Finanzvermögen neu zugeordnet. Die Immobilien im Verwaltungsvermögen werden für die Gemeindeaufgaben gebraucht und dürfen nicht verkauft werden. Das Finanzvermögen einer Gemeinde darf veräussert oder im Baurecht abgegeben werden.
Der Gemeinderat hält im Grundsatz an seiner bisherigen Landstrategie fest und gibt Immobilien im Finanzvermögen nur im Baurecht ab – mit einer Ausnahme:
In den nächsten fünf Jahren sollen Immobilien im Wert von maximal CHF 10.5 Millionen verkauft werden, damit die Verschuldung auf eine vernünftige Grösse abgebaut werden kann. Die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionskasse, die Liquiditätsplanung und die geplanten Investitionen im Rahmen des Finanzplanes sind für diese einmalige Ausnahme verantwortlich. Im Weiteren wurde in den letzten fünf Jahren mehr Land erworben als im Finanzplan abgebildet, dies führte u.a. zu einer Verschlechterung der Liquidität.
Zudem hat der Gemeinderat beim Verkauf der Parzelle Bahnhof Nord und dem Kauf der Parzelle Ermitagestrasse 2 kommuniziert, dass die Parzellen an der Ermitagestrasse 2 inkl. der Parzellen Nr. 134 und 1395 zu einem späteren Zeitpunkt wieder veräussert werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Strategie beschlossen, nur überbaute Grundstücke zu veräussern. Der Zweck (Wohnen) bleibt zudem gesichert über die rechtsgültige Zonenplanung. Die Parzellen an der Ermitagestrasse 2 werden hingegen zurzeit nicht veräussert, damit über eine zukünftige Baurechtslösung die Möglichkeit der Einflussnahme der Gemeinde auf zukünftige Entwicklungen gewahrt bleibt.
Der Gemeinderat wird seine Strategie an einer nächsten Gemeindeversammlung vorstellen und bis dahin bereits erste Gespräche mit möglichen Landkäufern führen.
Alle Verkäufe über CHF 300'000.- (gesamter jährlicher Höchstbetrag) müssen von der Gemeindeversammlung bewilligt werden.


 
 

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