Jahresbericht der GPK per 2012

13.06.2013

Die Geschäftsprüfungskommission hat die Tätigkeiten der Gemeindebehörden für 2012 überprüft und den folgenden Bericht verfasst.

Geschäftsprüfungskommission. Kurzfassung des GPK-Berichts; die Vollversion ist auf der Internetseite der Gemeinde (www.arlesheim.ch) verfügbar und abgedruckt im Amtsbericht 2012, der auf der Gemeindever-waltung bezogen werden kann.
Die Geschäftsprüfungskommission prüft die Tätigkeit der Gemeindebehörden. Sie überprüft, ob übergeordnete gesetzliche Vorschriften, Reglemente und Verordnungen der Gemeinde einge-halten, richtig angewendet sowie die Gemeindeversammlungsbeschlüsse ordnungsgemäss vollzogen worden sind.

Zusammensetzung der GPK
Die GPK setzte sich (aufgrund der Neuwahlen) ab 1.7.2012 zusammen aus Kurt Schmidlin-Tanner (Präsident), Marco Gigli, Stephan Pfetzer, Jakob Rohrbach, Margot Zwicky.

Prüfungsgeschäfte

A) Einhaltung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Am 14. März 2013 hat die GPK den Status des Vollzugs der Gemeindeversammlungsbeschlüs-se 2012 und ältere geprüft. Sie stellt fest, dass diese ordnungsgemäss protokolliert, in gegebener Frist eingeleitet und zeitnah umgesetzt wurden oder noch in Bearbeitung sind.

B) „Diversity“
„Diversity“ meint in Bezug auf die personelle Zusammensetzung der Gemeindeangestellten die Berücksichtigung verschiedener Geschlechter, Herkunft, Alter, Handicaps und Arbeitsmodalitä-ten.
Die GPK stellt fest, dass die personelle Zusammensetzung der Gemeinde-mitarbeitenden in Bezug auf die oben genannten Kriterien ausgewogen ist. Die Gemeinde hat zwar keine schrift-lich festgehaltene Strategie in Bezug auf die Anstellungspolitik ihrer Angestellten stützt sich aber auf ihre bewährte Praxis.
In Bereichen, in welchen es möglich und sinnvoll ist, kann in flexiblen Arbeitszeiten gearbeitet werden, was auch für Home-Office und Job-Sharing gilt. Die Vereinbarkeit von Familie und Be-ruf ist gewährleistet. Die Gleichstellung von Mann und Frau und die familienfreundliche Ausge-staltung der Arbeitsverhältnisse sind in §7 des kommunalen Personalreglements explizit festge-halten.
Der Ablauf und die Zuständigkeiten zwischen Gemeinderat und –verwaltung sind bei Anstellun-gen klar geregelt. Die Abteilungsleitungen sind am ganzen Prozess beteiligt, führen die ersten Anstellungsgespräche und geben Vorschläge ab. Die Hierarchien sind diesbezüglich flach.
Die Gemeinde fährt mit der Praxis in Bezug auf die „Diversity“-Thematik gut. Eine explizite Er-wähnung dieses Aspektes im Personalreglement würde der Gemeinde aber gut anstehen.
Unter §11 des Personalreglements wird festgehalten, dass ein Arbeitsverhältnis u. a. bei Invali-dität endet. Die GPK hält fest, dass nicht jede Art von Invalidität auch eine Arbeitsunfähigkeit bedeutet. Die GPK bemerkt, dass im Personalreglement der Gemeinde ein Abschnitt fehlt, der die Kündigungsform für die Arbeitnehmenden klar regelt. Was die Kündigung seitens der Ge-meinde anbelangt stellt die GPK weiter fest, dass die Gemeinde nach wie vor an der Bewäh-rungsfrist festhält. Die Gleichstellung von Mann und Frau ist festgeschrieben. Die GPK empfiehlt aber auch die Lohngleichheit festzuhalten.
Der Gemeinderat kündigt die Überarbeitung des Personalreglements an.

C) Beschaffung von Liegenschaften durch die Gemeinde
Bei diesem Geschäft geht es um den Kauf und Verkauf von Liegenschaften durch die Gemein-de. Die GPK prüfte, nach welchen Kriterien und Strategien die Gemeinde vorgeht, und ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Gemäss dem Leitbild 2020 bewirtschaftet der Gemeinderat das Finanzvermögen - unter Vorbehalt strategischer Gesichtspunkte - nach be-triebswirtschaftlichen Grundsätzen. Der Bestand der Liegenschaften ist in der Jahresrechnung der Gemeinde, nach Finanz- und Verwaltungsvermögen getrennt, aufgeführt.
Der Gemeinderat hat am 29. August 2006 das «Konzept zu Kauf, Zwischen-Nutzung, Abgabe und Verkauf von Liegenschaften durch die Gemeinde» beschlossen. Dieses beinhaltet im We-sentlichen, dass der Verkauf der gemeindeeigenen Liegenschaften vermieden wird und Liegen-schaften im Baurecht abgegeben werden. Die aktuelle Strategie basiert auf der generellen Bau-strukturplanung von 1992. Der Gemeinderat beabsichtigt für die Zukunft eine neue generelle Baustrukturplanung zu erstellen.
Im Zusammenhang mit Kauf und Verkauf von Liegenschaften wurden die Geschäfte im Amts-blatt publiziert. Eine zusätzliche Information an die Einwohner/inne ist grundsätzlich vorgesehen, ist aber in einem Fall nicht erfolgt.
Im Rahmen des vorliegenden Geschäfts hat die GPK den Kauf „Postplatz 2, 3 und 6a“ im Detail geprüft, da die Liegenschaft für die Gemeinde von entscheidender Bedeutung für die Entwick-lung des Ortskerns ist. Die Verhandlungen wurden durch das Gemeindepräsidium und der Lei-tung RBU geführt, und die diversen Verhandlungen durch die Gemeinde korrekt protokolliert. Die vorhandene Finanzkompetenz des Gemeinderates - zusammen mit der Gemeindekommis-sion - wurde eingehalten.
Die GPK stellt fest, dass der Gemeinderat gemäss dem aktuellen Leitbild, in Bezug auf Kauf und Verkauf von Liegenschaften, handelt. Weiter stellt die GPK fest, dass der organisatorische Ablauf des Geschäfts «Beschaffung von Liegenschaften durch die Gemeinde» vorschriftsge-mäss und praxiskonform ist. Die GPK empfiehlt dem Gemeinderat die Käufe und Verkäufe von Liegenschaften künftig generell den Einwohner/innen auch mittels Publikation im Wochenblatt und/oder Gemeindeversammlung bekannt zu geben.

D) Baurechtsverträge (BRV) der Gemeinde
Die GPK hat im Rahmen dieses Geschäfts diverse Aspekte wie Baurechtsstrategie, Vergabe-prozess, Struktur der Verträge, rechtliche Aktualität, administrative und wirtschaftliche Verwal-tung, Baurechtsnehmerschaften sowie die Örtlichkeiten der Baurechtsparzellen der Gemeinde näher beleuchtet. In Arlesheim sind die Baurechtsträgerschaften mehrheitlich soziale Institutio-nen, Organisationen für sozialen oder günstigen Wohnungsbau, Vereine und in bescheidenem Umfang Private.
Mit der Baurechtspolitik verfolgt die Gemeinde gemäss Leitbild die Werterhaltung von Landre-serven und zielt auf eine achtsame und nachhaltige Raumgestaltung in Bezug auf die Bebauung. Aus diesem Grund wird Land der Gemeinde heute grundsätzlich nicht mehr verkauft. Die Gemeinde bewirtschaftet gegenwärtig 17 Baurechtsverträge mit Dritten. Die Baurechtsverträge erbringen einen jährlichen Ertrag von rund CHF 300‘000.-.
Im Laufe der Zeit wurden die Baurechtsverträge inhaltlich den sich veränderten rechtlichen Grundlagen und Praxen angepasst. Die nähere Prüfung einer Stichprobe von drei willkürlich ausgewählten Baurechtsverträgen zeigt eine relativ homogene Struktur, wobei gewisse Bedin-gungen und die Baurechtszinspraxis im Laufe der Jahre geändert wurden, was zu Abweichun-gen bei den Baurechtszinsen, der Vertragsdauer etc. mündet. Die Gemeinde hat keine eigentli-che und einheitliche Strategie in Bezug auf die Ausgestaltung von Baurechtsverträgen, wobei in den letzten 60 Jahren lediglich ein Baurechtsvertrags-Volumen von 17 Baurechten abgeschlos-sen wurde. Der Gemeinderat hat kürzlich interne Richtlinien für die Vergabe von Baurechten verabschiedet mit dem Zweck der rechtlichen Gleichbehandlung von Baurechtsnehmern. Eine interne Richtlinie mit Auflagen für die Vergabe von Land im Baurecht für sozialen Wohnungsbau ist in Arbeit. Die Vergabe von Baurechten erfolgt in drei Stufen: Eintretenserklärung, Gutachten, Eintretensbeschluss und Verhandlungen mit Interessenten, wobei der Gemeinderat bei einem Verkehrswert bis CHF 500‘000.- eigenständig das Geschäft abschliessen kann (über CHF 500‘000.- ist ein Gemeindeversammlungsbeschluss erforderlich). Die Einhaltung der Auflagen des Baurechts im abgeschlossenen Vertrag prüft die Rechnungsprüfungskommission.
Die GPK empfiehlt dem Gemeinderat die Baurechtszinsberechnungen im Rahmen der vertrag-lich vorgesehenen Anpassungsfristen soweit sinnvoll zu harmonisieren und für die Rechnungs-legung die Überprüfung der Zuordnung ins Finanz- oder Verwaltungsvermögen zu veranlassen. Der Prozess einer Baurechtsvergabe ist in einem internen Ablaufpapier festzuhalten.

Schlussbemerkung
Die GPK ist bereit, Anregungen und Beanstandungen aus der Bevölkerung zu prüfen und ge-gebenenfalls Bericht zu erstatten. Sie schliesst ihren Tätigkeitsbericht mit einem Dank an die Behörden und die Verwaltung für die gute Zusammenarbeit.

 
 

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