Einführung des Initiativrechts in Arlesheim / Vorprüfung

06.09.2018

Nach Prüfung der am 28. August 2018 eingereichten Unterschriftenliste zur kommunalen nichtformulierten Volksinitiative „In Arlesheim wird das Initiativerecht auf Gemeindeebene eingeführt“ verfügt die Gemeindeverwaltung wie folgt:

Gemeindeverwaltung.

  1.  Die am 28. August 2018 eingereichte Unterschriftenliste zur kommunalen nichtformulierten Volksinitiative „In Arlesheim wird das Initiativrecht auf Gemeindeebene eingeführt“ entspricht den Formerfordernissen von § 69 GpR. Sie enthält das Datum der Veröffentlichung des Initiativtextes im Wochenblatt für das Birseck und Dorneck, ferner den Titel und Wortlaut der Initiative, eine vorbehaltlose Rückzugsklausel, den Hinweis auf die Strafbarkeit bei Fälschung des Ergebnisses der Unterschriftensammlung oder bei Bestechung bei der Unterschriftensammlung sowie Namen und Adressen von mindestens sieben Urheberinnen und Urhebern der Initiative.

  2. Folgende Urheberinnen und Urheber (Initiativkomitee) der Volksinitiative sind ermächtigt, diese mit einfachem Mehr zurückzuziehen:
    Thomas Arnet, Domgasse 7, 4144 Arlesheim, Nicole Barthe, Im Rebberg 2, 4144 Arlesheim, Felix Eichenlaub, Blumenweg 2, 4144 Arlesheim, Marcel Liner, Blauenstrasse 17, 4144 Arlesheim, Lea Mani, General Guisan-Strasse 33, 4144 Arlesheim, Veronica Münger, Baselstrase 94, 4144 Arlesheim, Sabine Scherrer, In der Schappe 41, 4144 Arlesheim, Daniel Scheuner, Mattweg 135, 4144 Arlesheim, Noëmi Sibold, Alemannenweg 4, 4144 Arlesheim, Anet Spengler, Hofmattweg 16, 4144 Arlesheim, Cäcilia Weiligmann, Mattweg 75, 4144 Arlesheim

  3. Der Titel der nichtformulierten Volksinitiative entspricht den Erfordernissen von § 68 Absatz 2 GpR.


  4. Gegen diese Verfügung kann gestützt auf § 83 Abs. 2 und 3 GpR innert 3 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes bzw. seit Eröffnung, spätestens jedoch am 3. Tag nach dieser Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Regierungsrat Basel-Landschaft Beschwerde erhoben werden. Diese Beschwerdebefugnis steht nur der Mehrheit des Initiativkomitees zu.

  5. Mitteilung an das Initiativkomitee.

  6. Veröffentlichung im Wochenblatt für das Birseck und Dorneck vom 6. September 2018.

Die Initiative hat folgenden Wortlaut:

Initiative betreffend Einführung des Initiativrechts in Arlesheim
Die unterzeichnenden, in der Gemeinde Arlesheim wohnhaften stimmberechtigten Personen, stellen gestützt auf § 49a des Gesetzes über die Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) vom 28. Mai 1970 (Stand 01.01.2018) und § 82 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 an die Gemeindeversammlung das folgende nichtformulierte Begehren:

In Arlesheim wird das Initiativrecht auf Gemeindeebene eingeführt.

 
 

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